
09-09-2004, 20:19
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am 9/9/2003 um 09:36
Hallo,
Stimmt! Nach zwei Jahren Ehegemeinschaft mit einer Österreicherin oder EWR-Bürgerin kann man einen Niederlassungsnachweis beantragen. Dieser ist eine Art unbefristete Niederlassungsbeilligung und berechtigt gleichzeitig auch zur Erwerbstätigkeit ohne, daß das Ausländerbeschäftigungsgesetz zur Anwendung kommt. Im Klartext: Man kann arbeiten, sofern man einen Job findet, und braucht keine Beschäftigungsbewilligung mehr.
Nach den zwei Jahren kannst du diesen Nachweis beantragen, solltest mit einer eventuellen Scheidung aber jedenfalls warten bis du den Nachweis erhalten hast.
Aller klar?
LG Sebastian
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Michael Krenn
helping hands
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