
09-09-2004, 20:21
|
|
|
am 11/9/2003 um 08:29
Wenn die Ehe als Scheinehe interpretiert werden sollte, kommt es zu einer Nichtigerklärung der Ehe.
Das bedeutet die Ehe wird rüchwirkend für ungültig erklärt. In der Folge wird dann normalerweise von der Fremdenpolizei ein aufenthaltsbeendigendes Verfahren eingeleitet. Die Erschleichung des Aufenthaltes durch Eingehen einer Scheinehe kann nach dem Fremdengesetz mit einem Aufenthaltsverbot geahndet werden.
Ich schlage vor, einen Termin mit unserem Büro zu vereinbaren, um den Fall im detail zu besprechen und eventuelle Verfahrensschritte zu überlegen.
helping hands
1090 Wien
Liechtensteinstr. 13/Mezzanin
Tel.:01/310 88 80/10
LG
Sebastian
____________________
Michael Krenn
helping hands
[url]www.helpinghands.at[/url]
|