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  #1  
Alt 09-09-2004, 20:21
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Beitraege: n/a
Standard scheidung / gericht am 10/9/2003 um 04:44

Hi ich hatte eine Ehe mit einem Österreicher und wir wahren 1und halb Jahereine ehe geführt ung er hat dann eine scheidung eingereicht .nach einer überlegung hat er die scheidung zurückgezogen .Zwei monate später habe ich ein schrieb von der staatsanwaldschaft gekriegt.Ich war vor Gericht und die haben mir gesagr das es eine scheinehe ist .Danach habe ich eine gerufung eingereicht das ist 3 monate her .Ich arbeite halbtags und mein Visum läuft im Mai aus.Ich komme von Jugoslavien.Ich war auf Asül aber habe es zurückgezogen weil ich geheiratet habe und bin schon 2.5 Jahre in Österreich.Meine frage ist wenn das ergebnis zur einer scheinehe kommt was passiert mit mir und kann man mir das Visum was ich jatzt besitze für ungultig erklären.danke in voraus für die antwort.
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  #2  
Alt 09-09-2004, 20:21
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard am 11/9/2003 um 08:29

Wenn die Ehe als Scheinehe interpretiert werden sollte, kommt es zu einer Nichtigerklärung der Ehe.
Das bedeutet die Ehe wird rüchwirkend für ungültig erklärt. In der Folge wird dann normalerweise von der Fremdenpolizei ein aufenthaltsbeendigendes Verfahren eingeleitet. Die Erschleichung des Aufenthaltes durch Eingehen einer Scheinehe kann nach dem Fremdengesetz mit einem Aufenthaltsverbot geahndet werden.

Ich schlage vor, einen Termin mit unserem Büro zu vereinbaren, um den Fall im detail zu besprechen und eventuelle Verfahrensschritte zu überlegen.

helping hands
1090 Wien
Liechtensteinstr. 13/Mezzanin
Tel.:01/310 88 80/10

LG

Sebastian


____________________
Michael Krenn
helping hands
[url]www.helpinghands.at[/url]
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