
09-09-2004, 20:24
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am 15/9/2003 um 09:27
Die Ehe ist ein Vertrag der zwischen den Eheleuten geschlossen wird. Als ihr beide heiraten wolltet, gab es da natürlich keine Probleme. Mit einer Eheschließung sind aber eine Menge Rechte und Pflichten verbunden.
Deshalb ist die Auflösung einer Ehegemeinschaft nicht so problemlos, wenn diesen Vertrag nur einer auflösen möchte.
Die Gerichte müssen in diesem Fall klären, wer an der Scheidung Schuld ist. Dies dauert oft sehr lange und kostet auch eine Menge Geld, zumal sich die Eheleute zur Wahrung ihrer Rechte durch Anwälte vertreten lassen.
Die einzig schnelle Methode ist die Scheidung im Einvernehmen, diese setzt aber eine Einigung der Eheleute voraus.
Für genaue Information zu Eherechtsfragen empfehle ich die "erste anwaltliche Auskunft der Rechtsanwaltskammer Wien", die gratis ist.
Mo bis Do 17 - 19 Uhr
1010 Wien
Rotenturmstraße
LG Sebastian
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Michael Krenn
helping hands
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