
09-06-2004, 19:59
|
|
|
am 9/9/2002 um 10:08
Hallo,
zuerst sorry für die späte antwort - war 2 Wochen auf Urlaub, ab jetzt bin ich aber wieder rehelmäßig online und werde versuchen, Fragen zu beantworten.
Nachdem Dein Freund amerikanischer Staatsbürger ist, kann er jedenfalls den Antrag auf einen Aufenthaltstitel im Inland stellen. Für einen längeren Aufenthalt benötigt er aber jedenfalls einen solchen. In Frage kommt wohl am ehesten "Aufenthaltserlaubnis für Studenten". Dazu braucht er einen gesicherten Unterhalt (etwa ¤ 5000/ Jahr oder eine "VErpfichtungserklärung"), eine Krankenversicherung, einen Rechtsanspruch auf eine Wohnung (oder ähnliches, auch Untermiete oder unentgeltich möglich, aber auf alle Fälle einen Anspruch darauf), ganz wichtig eine Zulassung zur Uni.
Will Dein Freund nur deutsch lernen, oder weitergehend studieren? Nach der Reform des Fremdenrechts wird es nämlich möglicherweise nicht mehr möglich sein, ausschließlich zum Zweck des Deutschlernens eine Aufenthaltserleubnis zu erhelten. Diese Bestimmung ist jedoch so unklar, dass ich im Augenblick nichts geneaues über den Vollzug im Jahr 2003 sagen kann!
ich hoffe, die Antwort hilft Dir und kommt auch nicht zu spät,
liebe Grüße
____________________
Michael Krenn
helping hands
[url]www.helpinghands.at[/url]
|