Das Forum für Ausländer & Migranten in Österreich  



Zurueck   Das Forum für Ausländer & Migranten in Österreich > Auslaender.AT > Auslaender.at Beratungsforum
Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beitraege Alle Foren als gelesen markieren

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 09-09-2004, 21:03
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard Arbeiten als ausländische Studentin am 17/9/2003 um 10:14

Hallo!
ich hab die webseite durchgelesen, bei Ams angerufen, ist mir noch immer nicht klar.
was ist der gelbe Zettel, was manche Studenten haben, und besagt, dass sie arbeiten dürfen (Teilzeit)?
bei der Ams wissen nur über die geringfügige Beschäftigung, (300/Monat), aber da muss der Arbeitgeber alles beantragen, ist nicht sicher dass er eine Zusage bekommt, und man darf dann NUR bei dieser Dienstgeber arbeiten.
kann ich alleine nichts beantragen? Gibt es keine andere möglichkeiten?( habe Aufenthaltstitel für Studierende)
was bedeutet "freier Mitarbeiter", "freier Dienstvertrag" bzw. "freier Werkvertrag"??? Diese Begriffe stehen oft in Inseraten, ist aber mir nicht klar was sie eigentlich bedeuten.
Ich fühl mich wie im Dschungel....
Mit Zitat antworten



  #2  
Alt 09-09-2004, 21:04
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard am 18/9/2003 um 09:26

Hi,
Wenn du dich bei einer Firma anstellen lässt, brauchst du als Ausländer immer eine Beschäftigungsbewilligung. Diese ist immer vom Arbeitgeber zu beantragen. Eine positive Entscheidung vom AMS ergeht, wenn es die Situation am Arbeitsmarkt erlaubt.
Der freie Dienstvertrag ist ein "arbeitnehmerähnliches Dienstverhältnis", er unterliegt auch dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, weshalb im Falle einer solchen Vereinbarung auch eine Beschäftigungsbeilligung notwendig ist.

Bei Arbeit auf Wervertragsbasis bleibt man selbstständig. Daher ist auch keine Beschäftigungsbewilligung nötig. Der Inhalt einer Werkvertrages kann immer nur die Herstellung eines bestimmten Arbeitserfolges ( Werkes ) sein. Weiters ist ein gewisses Maß an Selbständigkeit Voraussetzung, um von einem Werkvertrag sprechen zu können. Werkverträge dürfen nicht zur Umgehung des Ausländerbeschäftigungsgesetz abgeschlossen werden, wenn dem Inhalt der Arbeit nach in Wirklichkeit ein normales Angestelltenverhältnis vorliegt ( unselbständig, fixe Arbeitszeiten, weisungsgebunden ).
z.B.: "Kellnern" in einem Lokal wird in der Regel die Voraussetzungen eines Werkvertrages nicht erfüllen, sondern ein Dienstvertrag, der eine Beschäftigungsbewilligung erfordert, vorliegen.

Im Allgemeinen dürfen Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis mit Zweck Ausbildung pro Jahr nicht mehr als die Hälfte dessen verdienen, was sie pro Jahr zum Leben brauchen.
z.B.: bei einem Nachweis des nötigen Unterhalts von 5000 euro, 2500 euro pro Jahr, kann man mehr nachweisen, kann man entsprechend mehr verdienen.

bei weiteren Fragen am besten bei helping hands anrufen
Tel.: 01/310 88 80/10

LG Sebastian
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 09-09-2004, 21:04
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard am 19/9/2003 um 12:46

Vielen vielen herzlichen Dank!
Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beitraege zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhaenge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beitraege zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus

Auslaender.at @ Facebook
Werbung
Auslaender.at Archiv Nach oben
© Ausländer & Migranten Magazin in Osterreich 2000 | 2012. All rights reserved. Das Network: Auslaender.at/.de/.info/.net | Ausländerin.at | Fremde.at | Migranten.at | Flüchtlinge.at
Webhosting by 1domain.at | Ausländer in Deutschland - Das Magazin
Koorperationspartner | Impressum | Veranstaltung eintragen | Sprachschule eintragen | auslaender.at weiterempfehlen

Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.0