
09-09-2004, 21:05
|
|
|
am 22/9/2003 um 10:15
Wenn ein ausländischer Student bei "Schwarzarbeit" erwischt wird, kann gegen ihn ein Aufenthaltsverbot verhängt werden, da er gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz verstößt. Studenten dürfen zwar seit heuer mit Einschränkungen als Angestellte arbeiten, brauchen aber dafür eine im vorhinein vom Arbeitgeber zu beantragende Beschäftigungsbewilligung. Voraussetzung für das Aufenthaltsverbot ist, daß man bei der Tätigkeit erwischt wurde. Die Chance bei Schwarzarbeit betreten zu werden ist in bestimmten Branchen, wie der Gastronomie oder im Baugewerbe, am größten, da hier üblicherweise die meisten Personen schwarz beschäftigt werden. Inländische Studenten haben klarerweise weniger zu befürchten, die Probleme in arbeits- und versicherungsrechtlicher Sicht bekommt vor allem deren Arbeitgeber.
Bei der Arbeit auf Werkvertragsbasis ist keine spezielle Bewilligung notwendig, da man ja selbstständig bleibt, man muß nur darauf achten nicht mehr als die Hälfte dessen zu verdienen, was man pro Jahr zum Leben braucht.
mfG
Sebastian
____________________
Michael Krenn
helping hands
[url]www.helpinghands.at[/url]
|