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  #1  
Alt 09-09-2004, 21:08
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Beitraege: n/a
Standard arbeiten in Ö am 27/8/2003 um 19:39

hallo,
ich bin ausl. studentin und arbeite seit 1 monat in einem büro. von meiner vorgesetzten habe ein vertrag als freier dienstnehmer bekommen, wo es steht das ich für 15 std/wo 309 euro kriege. habe auch bestätigung von WGKK bekommen dass ich dort geringfügig angemeldet bin. ist das richtig? ich meine, ich hätte etwas mit AMS erwartet... aber meine shefin behauptet das wäre alles.
Bitte um infos darüber, da ich zweifel habe.
und noch was: könnte ich woanders als ggfg angemeldet werden, sodass ich 2 jobs parallel ausübe? und wie viel max. darf mann aufs konto monatlich bekommen ? DANKE
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  #2  
Alt 09-09-2004, 21:09
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Beitraege: n/a
Standard am 1/9/2003 um 13:27

Vorweg einmal zu klären:
welchen Aufenthaltstitel hast du?
Prinzipiell unterliegen auch freie Dienstverträge dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, das heißt es ist eine Arbeitsgenehmigung nach dem AuslBG notwendig
( Beschäftigungsbewilligung, die vom Arbeitgeber beantragt werden muß ).

LG Sebastian


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Michael Krenn
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  #3  
Alt 09-09-2004, 21:10
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard am 1/9/2003 um 14:02

Danke für die Antwort. Ich habe ein Studentenaufenthaltserlaubnis .
und was ist mit dem monatl. Höchstverdienst?
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  #4  
Alt 09-09-2004, 21:11
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard am 2/9/2003 um 08:31

Aus fremdenrechtlicher Sicht gibt es keine monatliche Verdienstgrenze. Für Ausländer mit einer AE Student gilt allerdings, daß sie pro Jahr nicht mehr als die Hälfte dessen verdienen dürfen, was sie pro Jahr als Lebensunterhalt benötigen. Beim Verlängerungsantrag der AE könnte die Fremdenpolizei wissen wollen, wieviel du im letzten Jahr verdient hast. Dies muß man dann belegen und es solte nicht die Hälfte der letztjährigen Lebenskosten übersteigen. Weist du einen höheren Betrag nach ( zB mehr als den Minimumbetrag von 5000 Euro ) erhöht sich auch die Summe, die du verdienen darfst.

LG Sebastian


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  #5  
Alt 09-09-2004, 21:11
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard am 2/9/2003 um 09:47

Danke!!
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  #6  
Alt 09-09-2004, 21:12
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard am 21/9/2003 um 11:01

Wenn ich aber als Studentin mit entschprechendem Aufenthaltserlaubnis etwas verdiene, wie zahle ich dann die steuer? und was ist mit der Versicherung? Muss ich dann auch etwas für meine pensionsvorsorge abzahlen?
Wenn man das alles zusammen zählt, dann bliebe nicht viel üblig...
Ist die hälfte meines "budgets" brutto oder netto gemeint?

danke für die antwort im voraus!
lg
abc
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  #7  
Alt 09-09-2004, 21:12
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard am 22/9/2003 um 11:38

Als freier Dienstnehmer ist man kranken- und pensionsverischert, aber nicht arbeitslosenversichert. Man erhält die Entlohnung abzüglich des 13,5% Sozialversichcreungsarbeitnehmeran=
teils.
Steuerpflichtig ist man erst ab einem bestimmten Mindestbetrag pro Jahr.
Da du als Student nicht mehr als die Hälfte dessen verdienen darfst, was du pro Jahr als Lebensunterhalt brauchst, vermute ich, daß dein erlaubtes Einkommen diese Grenze übersteigen würde. Ich bitte dich aber dein zuständiges Finanzamt in dieser Frage zu kontaktieren. nur soviel : Gemäß § 33 EStG beträgt die Einkommensteuer jährlich
für die ersten 3 640 Euro .......... 0%
für die nächsten 3 630 Euro ..... 21%
für die nächsten 14 530 Euro ... 31%
für die nächsten 29 070 Euro.... 41%
für alle weiteren Beträge des Einkommens .. 50%.
Für Lohnsteuerpflichtige beträgt der jährlich mögliche Freibetrag 8720 Euro.

lg
Sebastian


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