
09-09-2004, 21:12
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am 22/9/2003 um 11:38
Als freier Dienstnehmer ist man kranken- und pensionsverischert, aber nicht arbeitslosenversichert. Man erhält die Entlohnung abzüglich des 13,5% Sozialversichcreungsarbeitnehmeran=
teils.
Steuerpflichtig ist man erst ab einem bestimmten Mindestbetrag pro Jahr.
Da du als Student nicht mehr als die Hälfte dessen verdienen darfst, was du pro Jahr als Lebensunterhalt brauchst, vermute ich, daß dein erlaubtes Einkommen diese Grenze übersteigen würde. Ich bitte dich aber dein zuständiges Finanzamt in dieser Frage zu kontaktieren. nur soviel : Gemäß § 33 EStG beträgt die Einkommensteuer jährlich
für die ersten 3 640 Euro .......... 0%
für die nächsten 3 630 Euro ..... 21%
für die nächsten 14 530 Euro ... 31%
für die nächsten 29 070 Euro.... 41%
für alle weiteren Beträge des Einkommens .. 50%.
Für Lohnsteuerpflichtige beträgt der jährlich mögliche Freibetrag 8720 Euro.
lg
Sebastian
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Michael Krenn
helping hands
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