
09-09-2004, 21:13
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am 22/9/2003 um 11:45
Es gibt keine fixe Grenze.
Vielmehr darfst du nicht mehr als die Hälfte dessen verdienen, was du pro Jahr zum Leben brauchst.
Ausgehend von der Summe, die du bei der Verlängerung deiner Studentenaufenthaltserlaubnis als den dir zur Verfügung stehenden Lebensunterhalt vorweisen mußtest, ist die Hälfte dieser Summe jene Summe, die du pro Jahr dazu verdienen darfst.
Klingt ein bisserl kompliziert, nicht wahr?!
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Michael Krenn
helping hands
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