
09-09-2004, 21:13
|
|
|
Nach zwei JAhren Ehe und Leben im gemeinsamen Haushalt kannst du einen Niederlassungsnachweis beantragen, eine quasi unbefristete Niederlassungsbewilligung mit der du dann vom AuslBG ausgenommen bist. Die Dauer einer Scheidung hängt vor allem davon ab, ob sie einvernehmlich erfolgt oder, weil sich die Ehepartner nicht einigen können, es zu einer strittigen Scheidung kommt.
____________________
Michael Krenn
helping hands
[url]www.helpinghands.at[/url]
|