
09-06-2004, 20:00
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am 9/9/2002 um 10:12
Hallo,
leider noch nicht, aber ab 1.1.2003.
Arbeit als sogenannter befrietet beschäftigter Fremder wird 3 monate im Jahr möglich sein, als Selbständiger (auf Werkvertragsbasis) meiner Meinung nach auch das ganze Jahr, allerdings weiß ich noch nicht, wie diese Regelung vollzogen werden wird.
Wichtig ist, dass durch die Erwerbstätigkeit nicht der überwiegende Teil des Lebensunterhaltes bezogen werden darf!
lg
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Michael Krenn
helping hands
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