
09-09-2004, 21:16
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am 23/9/2003 um 09:28
Nach Ungarns EU-Beitritt benötigen seine Staatsbürger keinen Aufenthaltstitel mehr für die EU-Länder. Aufenthaltsrechtlich gibt´s also kein Problem.
Im arbeitsrechtlichen Bereich wird es allerdings Übergangsregelungen geben, das heißt eine Beschäftigungsbewilligung wird für dich auch nach dem Beitritt relevant sein. Daher wwürde ich mit der Scheidung noch zuwarten, denn nach 2 Jahren Ehe mit einem Österreicher und gemeinsamen ehelichen Haushalt kannst du einen Niederlassungsnachweis beantragen.
Das ist eine unbefristete Niederlassungsbeilligung ( die du zwar bald nicht mehr benötigen wirst ) mit der man aber auch automatisch Zugang zum Arbeitsmarkt erhält, weil man vom AuslBG ausgenommen ist.
mit freundlichen Grüßen
Sebastian
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Michael Krenn
helping hands
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