
09-11-2004, 15:07
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am 25/9/2003 um 10:06
Kein Problem!
Als Ehegatte einer Österreicherin unterliegt er nicht dem Ausländerbeschäftigungsgesetz und kann sich einfach einen Job, zum Beispiel beim AMS, suchen. Den entsprechenden Aufenthaltstitel, eine Niedrelassungsbewilligung als Angehöriger einer Österreicherin, sollte er natürlich zuvor beantragen.
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Michael Krenn
helping hands
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