
09-06-2004, 20:02
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am 19/9/2002 um 12:36
Hallo,
leider gehört eine "Haushaltshilfe" nicht zu einem begünstigtem Personenkreis, ist also nicht vom Ausländerbeschäftigungsgesetz ausgenommen. Die Chancen, Ihre Bekannte als Pflegerin anzustellen, ist daher leider kaum gegeben.
Wie alt ist Ihre Bekannte? Eine Möglichkeit wäre vielleicht, sie als au-pair Kraft zu beschäftigen, dafür ist aber notwendig, dass die zwischen 18 und 28 Jahren ist und ihre Tätigkeit "dem einer Au pair" entspricht. Vielleicht würde sich hier eine Möglicheit bieten.
Schicken Sie mir bitte ein email an
[email]helphand@gmx.at[/email], oder kontaktieren Sie mich (ab Montag) wieder im Büro unter 01/ 310 88 80/ 10
liebe Grüße
Johannes Peyrl
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Michael Krenn
helping hands
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