
09-06-2004, 20:03
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am 18/9/2002 um 15:52
Hallo,
Hat Deine Freundin bereits eine unbefristete Niederlassungsbewilligung oder noch nicht? wäre bereits nach 2 Jahren möglich;
Eine Scheidung, die nicht im Einvernehmen stattfindet, ist immer ein Problem; mE kann der andere Partner einer Scheidung auch widersprechen, da die eheliche Gemeinschaft noch nicht lange genug aufgelöst ist. ein "Rosenkrieg", bei dem nur die Anwälte verdienen, bringt auch niemand etwas.
zum Aufenthaltstitel: dass die beiden nicht mehr zusammen leben, schadet noch nicht, eine komplette Aufgabe des Wohnsitzes in Österreich wäre nicht vorteilhaft; nach dem neuen FrG (das aber erst 2003 in Kraft tritt, hoffentlich nicht für lange), kann ein unbefrister Titel für ungültig erklärt werden, wenn man seinen "Niederlassungswillen" aufgegeben hat. Ein befrsiteter wird einfach nicht verlängert (obwohl es hier Gegenargumente gibt)
Das wars fürs erste, ich hoffe, es war ein bißchen hilfreich; für weitere Infos poste bitte einfach hier oder schick mir ein mail:
[email]helphand@gmx.at[/email]
liebe Grüße
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Michael Krenn
helping hands
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