
09-06-2004, 20:16
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am 11/10/2002 um 14:58
Hallo,
hab ich bereits oft geschrieben, bitte lest auch die postings diesbezüglich weiter unten!!
mit der Aufenthaltsdauer hat das Arbeitsrecht für Studenten nichts zu tun; man kann bereits im ersten Jahr ein wenig arbeiten!
und zwar:
jedenfalls 3 Monate als "Befristet beschäftigter Fremder", allerdings nur in iener Branche, für die der Minister eine Verordnung erlassen hat;
dann auf Werkvertragsbasis, bitte aufpassen, da das Ausländerbeschäftigungsgesetz sehr eng ist, auf jeden Fall bitte vor einer soolchen Tätigkeit Rücksprache halten!
ich meine, auch das ganze Jahr geringfügig, dann braucht man aber eine Beschäftigungsbewilligung, die ist - fürchte ich - für eine geringfügige Arbeit sehr schwer zu bekommen;
ganz wichtig ist, dass die Arbeit nicht der "überwiegenden Deckung des Lebensunterhaltes" dienen darf;
lg
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Michael Krenn
helping hands
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