
01-12-2009, 14:37
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Moderator
Auslaender
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Aufenthaltstitel ist nicht Visum!
Mit dem einjährigen Aufenthaltstitel (es gibt in der Schengen-Logik keine Visa über 6 Monate) besteht Sichtvermerksfreiheit im übrigen Schengenraum. Damit ist der Aufenthalt für bis zu drei Monate in einem anderen Schengen-Staat möglich, über die Berechnung, wie oft das wann geht, kann man streiten, 3 Monate innerhalb der jeweils letzten 6 Monate ist sicher richtig.
Bei einem Visum D+C besteht Reisefreiheit nur in den ersten 3 Monaten (und das Visum ist nach 6 Monaten abgelaufen und nicht verlängerbar)
Grüsse,
Peter
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