
09-06-2004, 20:17
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Information über Studienerfolgsnachweis am 11/10/2002 um 15:
Hallo,
nachdem hier immer wieder Fragen über Arbeitsmöglichkeit im neuen Fremdenrecht auftreten, möchte ich kurz auf einen anderen wichtigen Teil dieses Gesetzes aufmerksam machen:
ab 2003 muss man tatsächlich einen Studienerfolgsnachweis über 8 Wochenstunden bringen (bisher vom Gesetz nicht unbedingt erforderlich!)
es gibt leider auch nur sehr wenig Ausnahmen davon!!
das ist eine unerfreuliche Nachricht, aber ich habe mir gedacht, ich schreib das jetzt bereits, dann kann sich jeder darauf einstellen!
lg
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Michael Krenn
helping hands
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