
09-06-2004, 20:17
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am 14/10/2002 um 08:25
Hallo,
so stimmt das leider nicht. Staatsbürgerschaftsrecht ist leider ein sehr unbestimmtes Rechtsgebiet.
Nach 6 Jahren KANN die Staatsbürgerschaft verliehen werden, wenn man "beruflich und persönlich nachhaltig integriert" ist. Das festzustellen, ist allerdings Sache der Behörde, (in Wien MA 61). Besonders in letzter Zeit wird diese 6-Jahresregelung sehr restriktiv angewandt, das Problem wird noch ausgeweitet, da im Staatsbürgerschaftsverfahren keine Berufung möglich ist (sogenannter eingliedriger Instanzenzug).
Aber: es schadet auf jeden Fall nicht, wenn man sich im Rathaus persönlich erkundigt!
lg
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Michael Krenn
helping hands
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