
09-06-2004, 19:16
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am 20/6/2002 um 08:19
ja! nach dem Gestzesentwurf ist nur noch nicht ganz klar, wieviel und wie lange tatsächlich; jedenfalls wird es möglich sein, 3 Monate also sog. "befristet bescvhäftigter Fremder" zu arbeiten; ebenfalls wird eine selbständige Tätigkeit möglich sein; alles aber nur soviel, dass nicht der "überweigende Lebensunterhalt" dadurch gedeckt wird;
lg
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Michael Krenn
helping hands
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