Lieber Serdar,
das Problem bei der Erteilung von Visa (für den kurzfristigen Aufenthalt) ist, dass man keinen Rechtsschutz hat. Wenn also die Botschaft Dir kein Visum erteilt, kann man keine Berufung erheben.
Was genau für Unterlagen hat Deine Verlobte Dir geschickt? Wichtig wäre, dass sie eine sogenannte "Verpflichtungserklärung ausgestellt hat, dass sie Dich zu einem Besuch nach Österreich einlädt.
Ist Dein Antrag auf ein Visum nun tatsächlich bereits abgelehnt worden, oder
prüft die Behörde in Österreich noch?
Wenn Du tatsächlich kein Visum für Österreich bekommst, könnt ihr in der Türkei heiraten.
ERkundige Dich bitte, was Deine Verlobte alles benötigt. Ganz wichtig wirs ein "Ehefähigkeitszeugnis" sein.
Wenn ihr verheiratet seid, kannst Du auf jeden Fall einen Antrag auf Niederlassunjgsbewilligung zum Zweck "Familiengemeinschaft mit Österreicher" beantragen - darauf hast Du einen Anspruch, wenn Du nicht "die öffentliche Ordnung und Sicherheit" gefährdest. Eine gerichtliche Verurteilung wegen dieser Sache gab es ja nicht, oder?
Verhaftet wirst Du wohl nicht werden, es sei denn, Du reist ohne Visum ein und bist noch nicht verheiratet, dann könnte dir das - theoretisch passieren!
ich hoffe, das hilft Dir! bei weiteren Fragen schicke mir bitte ein mail an
[email]helphand@gmx.at[/email], das kann natürlich auch Deine Verlobte machen, wenn sie sich Sorgen macht oder poste hier im Forum!
liebe Grüße
Johannes