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  #1  
Alt 09-06-2004, 22:38
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Beitraege: n/a
Standard Erst-Niederlassung am 5/12/2002 um 12:27

Hi!
Stimmt es, dass ein Antrag auf Erst-Niederlassung auf Grund von einer Heirat mit einem Oesterreich auch im Inland gestellt werden kann? Muss dafuer wie heute aus dem ORF zu entnehmen ist ab Jaenner 2003 ein Gesundheitszeugnis vorgelegt werden, oder gilt dies nur fuer Aufenthaltsbewilligungen?
lg
Stefan
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  #2  
Alt 09-06-2004, 22:38
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard am 9/12/2002 um 13:54

Hallo Stefan,

die gute Nachricht vorweg - ja, man kann nach einer Heirat mit einem Österreicher auch im Inland den Antrag auf Niederlassungsbewilligung stellen. Ddas geht auch dann, wenn sich der/ diejenige nicht legal in Österreich aufhält.
Versagen darf die Behörde den Titel nur dann, wenn der/ diejenige eine "Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit" ist.

zum Gesundheitszeugnis:
kann ich nicht genau abschätzen, ich gehe im Augenblick aber davon aus, dass auch Angehörige von Österreichern dieses Gesundheitszeugnis bringen müssen, ganz genau kann ich das aber noch nicht abschätzen!

Ich hoffe, das wars, was Du wissen wolltest, weitere Fragen oste bitte einfach hier oder schick mir ein mail an
[email]helphand@gmx.at[/email] !

lg
Johannes



____________________
Michael Krenn
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  #3  
Alt 09-06-2004, 22:38
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard am 10/12/2002 um 11:49

Hi Johannes,

hätte auch noch ne Frage zu diesem Thema und zwar, (ich glaub auch dass man in Zukunft ein Gesundheitzeugnis vorlegen muss) von wem muss das Zeugnis ausgestellt sein?

Reicht ein normaler Arzt aus, der dies ausstellt oder muss das ein Krankenhaus bestätigen?

Hab ein bisschen im net gesurft, es wird immer nur gesagt, dass man eins braucht und die pro und contras werden aufgezählt, jedoch schreibt keiner wo man sowas kriegt, wer es ausstellten sollte, wie lange man darauf wartet und vor allem wieviel es kostet!

Hoffe du hast ein paar Infos dazu.

lg,
Susi
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  #4  
Alt 09-06-2004, 22:39
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard am 13/12/2002 um 11:56

Hallo Susi,
sorry zunächst die später Antwort.

Mit nicht ganz klar habe ich gemeint, ob auch Angehörige von ÖsterreicherInnen ein solches Gesundheitszeugnis benötigen, tendiere aber auch zur Ansicht, dass auch diese Leute eines vorlegen werden müssen (die Begründung erspar ich Dir an dieser Stelle, bei Bedarf kann ci hsie nachliefern!).

So wie es aussieht (nach dem Verorsdungsentwurf) kann das mehr oder weniger jeder anerkannte Arzt ausstellen .- ins Krankenhaus muss man dazu wohl nicht fahren. Unklar ist aber, wie die mesiten Ärzte die im Entwurf genannte Krankheiten diagnostizieren sollen, da gibt es noch viele Ungereimtheiten!!

Wie viel es kosten wird, kann ich leider noch nicht sagen, es gibt Berechtnungen, dass das ganze sehr kostspielig werden wird (Schätzungen bis zu EUR 500), aber das kann ich auch nich nicht genau abschätzen.

Sorry für die vagen Antworten, das kommt daher, dass das ganze Gesetz (abgesehen vin meiner persönlichen Meinung dazu) auch einfach irrsinnig unklar und legistisch schlecht ist!

wenn noch was unklar ist, schick mir bitte ein mail oder poste hier!

lg


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Michael Krenn
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