
07-04-2011, 17:40
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Unbegrenzt, solange der EU-Bürger hier niedergelassen ist, zumal sie jederzeit wiederkommen und eine neue Karte bekommen kann (vorausgesetzt, daß 1. das "Visum" tatsächlich "Daueraufenthaltskarte" und nicht etwa "Daueraufenthalt-EG" heißt; 2. es ihr nichts ausmacht, wenn's beim nächsten Mal dann eventuell nur eine "Aufenthaltskarte" für 5 Jahre gibt und 3. die Staatsbürgerschaft ohnehin nicht angestrebt wird).
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