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  #1  
Alt 09-06-2004, 23:13
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard Wohnung am 5/1/2003 um 10:14

hallo, ich habe vor kurzem eine pendler-aufenthaltserlaubnis bekommen (juhuuu) und werde endlich meine selbständige erwerbstätigkeit ausüben dürfen

vor einiger zeit habe ich mir eine kleine wohnung gemietet, wo ich mich aber (aus verständlichen gründen) nicht anmelden konnte. meine frage wäre ob ich das jetzt schon machen darf. würde da gern meinen zweitwohnsitz haben, will aber keinen fehler machen.

danke für ihre antwort

lg

alexandra

[Bearbeitet am: 5/1/2003 von hendal]
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