
09-06-2004, 23:33
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am 13/1/2003 um 16:35
Hallo,
welche Art von Niederlassungsbewilligung hast Du?
Wenn Du eine Niederlassungsbewilligung "ausgenommen unselbständige Erwerbstätigkeit" hast, musst Du den Zweck ändern, wenn Due eine für "jeglichen Aufenthaltszweck" hast, nicht. Auf alle Fälle benötigst Du eine entsprechende Bewilligung des AMS - außer, Du hast eine Niederlassumgsbewilligung aus "Familiengemeinschaft mit einem Österreicher".
Im Regelfall kannst du nach 5 Jahren einen "Niederlassungsnachweis" erhalten, mit dem Du ohne weitere Bewilligung auch unselbständig arbeiten darfst.
Ein bißchen kompliziert leider, biitte sag mir, wekche Art von Niederlassungsbewilligung Du hast, dann kann ich besser antworten!
lg
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Michael Krenn
helping hands
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