
09-06-2004, 23:35
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am 21/1/2003 um 13:09
Hallo Amirage
ich weiß nicht genau, ob Du meine vorherige antwort schon gelesen hast, falls nicht, hier noch einmal:
grundsätzlich ist es egal, mit welchem Visum Deine Verlobte einresit, da man mnach einer Hochzeit den Antrag auf Niederlassumgsbewilligung auf jeden Fall im Inland stellen kann.
Am besten, du füllst für sie eine sogenannte "Verpflichtungserklärung" aus, dann gibt es bei der Botschaft erfahrungsgemäß weniger Probleme.
Dass Du heriaten willst, musst Du ihnen nicht sagen, am besten, du redest mit dem Botschaftangehörigen, dann m,erkst Du selbst am besten, was Du ihm erzählen sollst.
Wenn sie kein Visum bekommen sollte (darauf besteht leider kein Rechtsanspruch), dann könnt ihr immer noch im Ausland heiraten. (auf eine Niederlassungsbewilligung hat man dann schon einen Anspruch).
Jedenfalls bitte aufpassen, dass die Dokumente alle richtig beglaubigt sind, um sich Probleme zu ersparen!!
lg
Johannes
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Michael Krenn
helping hands
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