
09-06-2004, 23:36
|
|
|
am 21/1/2003 um 13:18
Hallo,
auch hier: weiß nicht genau, ob du meine antwort bereits gelsen hast, falls nicht, hier noch einmal:
Hier kann ich leider nur wenig helfen:
am besten, Du nimmst einmal förmliche Akteneinsicht bei der BEhörde. Grundsätzlich ergibt sich nämlich aus dem Gesetz schon die Pflicht, die Anträge nach ihrem Einlangen zu reihen. Eine Wartezeit von über fünf Jahren ist trotz Quotenpflicht sehr unüblich.
Wie sieht es bei Dir mit der Staatsbürgerschaft aus? Nach 15 Jahren in Österriech sollte es keine großen Probleme geben, und dann könnten Deine Frau und Kinder quotenfrei nach Österreich!
Wenn Du noch Fragen haben solltest, poste sie bitte einfach hier oder schick mir ein mail an [email]helphand@gmx.at[/email].
Das mach bitte auch, wenn sie Dir auf der Behörde keine vernünfitge Auskunft geben, dann kümmern uins wir gerne darum . nur, wie gesagt, unsere Einflussmöglichkieten sind hier leider begrenzt!
lg
Johannes
____________________
Michael Krenn
helping hands
[url]www.helpinghands.at[/url]
|