
09-06-2004, 23:36
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am 21/1/2003 um 13:44
Liebe Susanne,
zunächst sorry für die späte Antwort.
die html Version der Gesundheitszeugnisverordnung sollte im nachstehenden Link abrufbar sein, ich hoffe, er funktioniert.
[url]http://www.bgbl.at/htmlausgabe.aspx?ID=10675&search=[/url]
Die pdf Version ist abrufbat unter [url]www.bgbl.at[/url], die Nummer der Verordnung ist 481/2002.
Wenn Sie das Kind imk ausland adoptieren, können Sie am besten versuchen, mit einem Touristenvisum einzureisen.
Es ist zwar leieder noch strittig, ich gehe im Moment aber leider davon aus, dass auch Angehörige von Österreichern dieses Gesundheitszeugnis benötigen.
Aber man benötigt es erst für einen Aufenthaltstitel, nicht aber für ein Visum! Insofern können Si mit einem Visum einreisen, ohne ein GZ zu benötigen.
Soviel in aller Kürze dazu, für weitere Fragen posten Sie bitte hier oder senden mir ein mail an [email]helphand@gmx.at[/email] !
lg
Johannes
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Michael Krenn
helping hands
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