
09-09-2004, 02:44
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es steht kein Beisatz bezüglich AsulBG.
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Ich glaube, dass es nötig ist, der Vizum mit einen anderen Zweck zu verlängern, weil der Vertrag (auf welche Basis sie die jetztige bekommen hat) in 8 Monate ablauft. Oder, ist es möglich dass die jetztige Vizum "nur so" verlängert? Und wie fnktioniert es mit "Schlüsselkraft"? Ich bin in Österreich auch als "Schlüsselkraft". Mein Frau ist auch Mag., mit abgeschlossene WU-UNI und spricht 4 sprachen...
Was passiert eigentlich, wenn jemand (z.B. ich) Beschäftigungsbewilligung hat und 1 Monate vor der Vizumverlängerung der Job verliert. Es gibt also keine Gehaltszetl über die lätzter Monat. Ich glaube nicht dass es Arbeitsloser Geld in Frage kommt...
Vielen Dank auf die Antworte.
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