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  #1  
Alt 09-09-2004, 02:43
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard Verlängerung der Niederlassungsbewilligung aber mit anderen

am 14/1/2003 um 12:21
Hallo,

Kann man ein Niederlassungsbewilligung (unselbtändige ...) verlängern aber mit einen anderen Zweck. Ist der Quotenpflicht nur für Erstniederlassung? Nähmlich: Mein frau hat jetzt so ein Visum und möchten wir es verlängern aber auf Grund das sie mein frau ist. Ich bin Ausländer mit Arbeitserlaubniss. Als ich nach Österreich gekommen bin, waren wir noch nicht verheiratet. Also, meine Frage ist, ob jetzt mein Frau hier in Österreich bleiben kann, oder wegen der quotenpflicht im Ausland warten muss? Wie ist es mit Quotenpflicht?

Danke für Antwort
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  #2  
Alt 09-09-2004, 02:44
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard am 20/1/2003 um 12:52

danke für schnelle Antwort

mein frau hat "unselbständige Erwerbstätigkeit" als Aufenthaltstitel für Niederlassungsbewilligung und arbeitet als Praktikant 30 Stunde in der Woche. Vorher hat sie 1 Jahr Studiert (mit Aufenthaltserlaubniss für Studenten)
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  #3  
Alt 09-09-2004, 02:44
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard am 21/1/2003 um 13:02

sorry, dass ich nocheinmal nachfrage:
wa steht genau bei der Niederlassungsbewilligung?
"unselbständiger Erwerb ausgenommen AuslBG" ? oder steht nichts von "AuslBG" auf der Vignette?

wenn kein Beisatz bezüglich AsulBG dabeisteht, dann ist es auf jeden Fall besser, die jetzigige Niederlassungsbewilligung zu behalten.

lg
Johannes






____________________
Michael Krenn
helping hands
[url]www.helpinghands.at[/url]
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  #4  
Alt 09-09-2004, 02:44
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard

...
es steht kein Beisatz bezüglich AsulBG.
...
Ich glaube, dass es nötig ist, der Vizum mit einen anderen Zweck zu verlängern, weil der Vertrag (auf welche Basis sie die jetztige bekommen hat) in 8 Monate ablauft. Oder, ist es möglich dass die jetztige Vizum "nur so" verlängert? Und wie fnktioniert es mit "Schlüsselkraft"? Ich bin in Österreich auch als "Schlüsselkraft". Mein Frau ist auch Mag., mit abgeschlossene WU-UNI und spricht 4 sprachen...

Was passiert eigentlich, wenn jemand (z.B. ich) Beschäftigungsbewilligung hat und 1 Monate vor der Vizumverlängerung der Job verliert. Es gibt also keine Gehaltszetl über die lätzter Monat. Ich glaube nicht dass es Arbeitsloser Geld in Frage kommt...

Vielen Dank auf die Antworte.
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  #5  
Alt 09-09-2004, 02:44
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard am 29/1/2003 um 10:42

meine e-mail addresse ist:

[email]rehcamuc@a1.net[/email]

ich hätte gerne noch details über mich schreiben aber nur in e-mails (privat)
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