
09-09-2004, 02:47
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Liebe Wilma,
wenn Dein Ehemann bereits die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten hat, kannst Du eine - quotenfreie - Niederlassungsbewilligung aus Familiengemeinschaft mit einem Österreicher erhalten. Als Ehegatte kannst Du arbeiten, was Du möchtest, und den Antrag auf Niederlassungsbewilligung vom Inland aus stellen.
Das gilt aber nur, wenn Dein Mann bereits tatsächlich die Staatsbürgerschaft verliehen worden ist!
Weitere Fragen poste bitte hier oder schick mir ein mail an [email]helphand@gmx.at[/email]
lg
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Michael Krenn
helping hands
[url]www.helpinghands.at[/url]
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