
09-09-2004, 02:48
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am 3/2/2003 um 13:12
Hallo pipi,
Am besten ist es mit einer Verpflichtungserklärung in Verbindung mit einem Einkommensnachweis der Verpflichtubgsgebers, Achtung, eine soche Verpflichtungserklärung ist sehr weitgehend!
Auf ein Visum besteht aber leider kein Rechtsanspruch (und kein Rechtsschutz), und die Botschaft entscheidet sehr oft willkürlich!
lg
Johannes
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Michael Krenn
helping hands
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