Ich bin seit Oktober mit meiner philippinischen Frau verheiratet. Braucht sie so etwas wie eine Arbeitserlaubnis? Genügt ein Vorweis des NW oder der SV-Nummer?
Sofern Sie öst. Staatsbürger sind, braucht Ihre Frau keine Bewilligung. Sie kann sich aber vom AMs eine Bestätigung holen, dass sie nicht unters Ausländerbeschäftigungsggesetz fällt.