
01-13-2005, 16:50
|
|
|
Das ganze ist leider nicht so einfach. Für Saisonarbeit werden
Beschäftigungsbewilligungen bzw. Aufenthaltstitel nur für die
Bereiche "Tourismus" oder "Landwirtschaft" vergeben .
Abgesehen von dieser Möglichkeit werden neue Aufenthaltstitel für
unselbst.Erwerbstätigkeit nur an sog. "Schlüsselkräfte" vergeben, deren
Einkommen mind. 2070 euro beträgt und deren hohe Qualifikation durch ein
AMS-Gutachten bestätigt wird.
Für selbständige Tätigkeit dürfen sich Rumänen zwar grundsätzlich aufgrund
eines Eu-abkommens in Österreich niederlassen, dien Niederlassung wird aber
im Verwaltungsweg durch die öst. Behörden erfahrungsgemäß
erschwert/blockiert.
Die schwester bringt nichts, da nur öst. Verwandte in gerader
Linie/ehegatten ein Niederlassungsrecht bringen.
Am realistischsten ist es vermutlich, eine Saisonbeschäftigungsbewilligung
für die o.a. Bereichen zu kriegen.
mfg
Michi, hh
|