
03-14-2005, 12:10
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Nach der Heirat ist in der Regel keine Verpflichtungserklärung nötig, das gemeinsame Einkommen wird nur so überprüft. Als Maßstab gilt der Sozialhilferichtsatz für das jeweilige Bundesland, in Wien derzeit für 2 Personen etwas über 600 Euro. Allerdings bemißt die Behörde den Unterhalt erfahrungsgemäß oft nach "freiem Ermessen", was aber rechtswidrig ist.
Fürs Visum D besteht gs. die selbe Regelung, allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf Erteilung des Visums, die Behörde kann prinzipiell machen, was sie will.
mfg
Michi, hh
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