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  #1  
Alt 06-02-2005, 19:18
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard Heirat mit Ausländerin - Erstniederlassungsbewilligung

Meine Verlobte (Brasilianische Staatsb.) und ich (Österreicher) heiraten in 2 Wochen.

Nach der Eheschließung will sie einen Antrag auf Niederlassungsbewilligung stellen.

Die Dokumente dafür haben wir, bis auf die ausländische Strafregisterbescheinigung, die noch besorgt werden muss.

Problem ist, dass das Touristenvisum, mit dem sie eingereist ist, bereits seit 3 Monaten abgelaufen ist.

Meine Frage: Kann deshalb die Niederlassungsbewilligung versagt werden?
In Schubhaft kann sie ja nach der Eheschließung wohl nicht genommen werden, aber eventuell droht eine Verwaltungsstrafe?

Danke, für die Beantwortung!
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  #2  
Alt 06-03-2005, 17:31
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard

Nein, das ist definitiv kein versagungsrund. Eine Verwaltungsstrafe kann theoretisch verhängt werden. Obergrenze: Geldstrafe bis zu 726 Euro-üblicherweise aber weit geringer. Es ist überhaupt eher unwahrscheinlich, dass eine Strafverfügung kommt.

mfg

Michi, hh
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  #3  
Alt 06-04-2005, 08:51
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard

Vielen Dank für die Antwort! Sehr beruhigend zu wissen!
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