
06-09-2005, 10:05
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Unterschied in diesem Fall: Die NB kriegen Sie, wenn die Tätigkeit länger als 6 monate dauert, zuständig ist in Wien die MA 20. Die Ae gilt für kürzere Tätigkeiten.
Mit einer NB gibt es auch die Möglichkeit auf einen Niederlassungsnachweis nach 5 Jahren Aufenthalt umzusteigen, mit dem Sie dann jede Arbeit machen können. mit einer AE gibts die Möglichkeit nicht.
mfg
Michi, hh
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