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  #1  
Alt 06-08-2005, 23:18
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Beitraege: n/a
Standard Unterschied Aufenthaltserl. und Niederlassungsbew.?

Was genau ist der Unterschied zwischen Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungsbewilligung??
In dem speziellen Fall geht es um eine vom Auslaenderbeschaeftigungsgesetz ausgenommene unselbstaendige Erwerbstaetigkeit. (die es aber bei Aufenthaltserlaubnis UND Niederlassungsbewilligung gibt)

Die Aufenthaltszwecke duerften laut Beschreibung fuer beide sehr aehnlich sein, siehe
[url]http://www.help.gv.at/Content.Node/12/Seite.120100.html#Auferlaub[/url]
und
[url]http://www.help.gv.at/Content.Node/12/Seite.120300.html#Niederbewill[/url]

Also wenn so aehnlich, wo ist der Unterschied??
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  #2  
Alt 06-09-2005, 10:05
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard

Unterschied in diesem Fall: Die NB kriegen Sie, wenn die Tätigkeit länger als 6 monate dauert, zuständig ist in Wien die MA 20. Die Ae gilt für kürzere Tätigkeiten.

Mit einer NB gibt es auch die Möglichkeit auf einen Niederlassungsnachweis nach 5 Jahren Aufenthalt umzusteigen, mit dem Sie dann jede Arbeit machen können. mit einer AE gibts die Möglichkeit nicht.

mfg

Michi, hh
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  #3  
Alt 06-09-2005, 22:52
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard

Vielen Dank fuer die Antwort!
D.h. fuer eine Beschaeftigung ueber 6 Monaten (aber max 12) ist auf jeden Fall eine NB noetig, oder kann es theoretisch auch eine Ae sein. (aber dann halt ohne die Moeglichkeit nach 5 Jahren etc) ?
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  #4  
Alt 06-13-2005, 11:30
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard

Über 6 monate nb nötig, eine maximale dauer gibts nicht. Kann ja auch ein unbefristeter Vertrag sein. Die NB wird eben normalerweise nur für 12 Monate beim ersten mal erteilt.

mfg

Michi, hh
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