
07-27-2005, 11:36
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Hallo,
Der deutsche Aufenthaltstitel gilt prinzipiell nicht für Ö, sie bräuchten einenen eigenen aufenthaltstitel/Arbeitsberechtigung.
Es gibt ein jährliches Kontingent für Saisonarbeitskräfte im tourismus, die Beschäftigungsbewilligung für Sie müsste da ein potentieller Arbeitgber selbst beim Arbeitsmat beantragen. Am besten ist also, Sie wenden sich zuerst an einen möglichen arbeitgeber.
mfg
Michi, hh
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