
09-20-2005, 13:06
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Hi,
Prinzipiell ist diese Vorgangsweise möglich, es kann allerdings keiner versprechen, dass Dein freund ein touristenvisum erhält. Zuständig für die Ausstellung der Touristevisums ist die öst. Botschaft, dort wird in der Regel verlangt, dass Sie für Ihren freund eine verpflichtungserklärung zeichnen (Haftung) und eine Krankenversicherung besteht.
Nach Einreise mit einem Rouristenvisum, kann vor einem öst. Satndesamt geheiratet werden. Dafür benötigt Ihr freund ein Ehfähigkeitszeugnis (bekommt er bei der Personenstandsbehörde im Heimatland) und seine Geburtsurkunde, beides übersetzt.
Für den Antrag auf Niederlassungsbewilligung ist dieses Jahr noch die fremdenpolizei zuständig (Antrag über bezirkspolizeikommissariat), ab nächstem Jahr wandert die Zuständigkeit zur Magistratsabteilung 20.
Nötige dokumente: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Strafregisterauszug Heimatland, Einkommensnachweis, Meldezettel, Krankenversicherung, Mietvertrag.
mfg
Michi, hh
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