
10-11-2005, 19:09
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Danke für Ihre Antwort.
Muß man den Erstantrag nicht bei der Botschaft abgeben ? Falls Ich noch dieses Jahr den Antrag stelle wird dieser nach dem jetztigen Gesetz bearbeitet obwohl es warscheinlich eine Weile dauern wird bis die NB genehmigt wird ?
MfG
Rob
Zitat:
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Zitat von helpingshands
Hallo,
Kontonachweis von im Moment etwa 30000 Euro. Ab nächstem jahr geht das nicht mehr, da muss ein regelmäßiger Einkommensbezug (etwa Rente oder aus Kapitalvermögen) nachgeweisen werden. Weiters brauchen Sie Wohnnachweis, Krankenversicherung, Reisepass, Geburtsurkunde, Strafregisterauszug, Gesundheitszeugnis. Zuständig ist die Magistrratsabteilung 20 in Wien, beachten sie bitte, dass Sie mit dieser NB nicht arbeiten dürfen.
mfg
Michi, hh
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