
10-24-2005, 11:00
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Der Umstieg nach Abschluss des Studiums ist schwierig, in der Regl nur für sog. schlüsselarbeitskräfte möglich, die einen job mind. 2150 Bruttomindestgehalt kriegen. Falls das nicht möglich ist, kann man versuchen aufgrund der Krankheit und des langen Aufenthalts einene aufenthaltstitel aus humanitären gründen zu bekommen.
mfg
Michi, hh
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