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  #1  
Alt 11-03-2005, 16:51
LiveAct
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Beitraege: n/a
Standard Familienzusammenführung Nigeria/Österreich

Ich bitte um einige Informationen ... und hoffe es kann mir jemand helfen:

Wie funktioniert eine Familienzusammenfürhung zwischen Nigeria und Österreich, wenn die Hochzeit in Nigeria stattfindet?
Wird eine Identitäsprüfung durchegeführt?
Wie genau findet eine solche statt?
Werden Fingerabdrücke mit ganz Europa oder nur mit Österreich verglichen?

Ich danke schon jetzt für helfende Beiträge!

Gruß
LiveAct
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  #2  
Alt 11-07-2005, 14:07
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Beitraege: n/a
Standard

Grundsetzlich wird die Identiät in Österreich über den Reisepass festgestellt, andere Verfahrensweisen werden hier kaum benutzt. DNA Nachweise werden, soweit ich weiß, nur als Nachweis der Verwandschaft gebraucht.

Wenn die Hochzeit in Nigeria stattfindet muss man in der österreichischen Botschaft in Abuja eine Niederlassungsbewilligung für den Ehegatten beantragen. Nötige Dokumente sind Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Strafregisterauszug, Unterkunft und Unterhalt (wohl durch den Ehegatten gegeben), Reisepass, Staatsbürgerschaftsnachweis des Österreichers, sowie auch Reisepass und Meldezettel des Ö.

Bezüglich der Fingerabdrücke eine Frage: Gibt es ein gültiges Aufenthaltsverbot eines EU- Staates gegen den nigerianischen Ehegatten?

mfg

Alex HH
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  #3  
Alt 11-09-2005, 11:20
LiveAct
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard

Erstmal danke für die Info ...

Wenn die Identität mit Reisepass festgestellt wird, warum werden dann in Nigeria bei der Identitätsprüfung die Fingerabdrücke genommen?? ... oder ist das auch eine Falschinformation??

Wie lange dauert denn dann die Familienzusammenführung (theoretisch weiß ich es ja, aber hast du Erfahrungswerte??)?
Kann es grundsätzlich sein, dass der Familiennachzug verweigert wird?? ... wenn ja: Was wären die Gründe dafür??

... nein, es gibt kein Aufenthaltsverbot gegen diesen Ehegatten ... die Frage hat andere Gründe ...

Vielen Dank!

Liebe Grüße
Live
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  #4  
Alt 11-10-2005, 14:37
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard

Die Gründe warum es in Nigeria üblich ist Fingerabdrücke zu nehmen, kenne ich nicht. Einen Zusammenhang mit Österreich/EU sehe ich nur im Bezug auf das SIS ( Schengener Information System ), in dem alle Fremden mit einen aufrechten Aufenthalts oder Einreiseverbots in einem EU-Staat gespeichert sind.

Ist es eine Familienzusammenführung mit einem Österreicher dauert dies ca 3-4 Monate. Ist es eine Zusammenführung mit einem hier niedergelassenen Fremden, ist die zu erteilende NiB an einen Quotenplatz gebunden, daher ist es nicht vorhersagbar wie lange man darauf warten muss.

Alex HH
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