Das Forum für Ausländer & Migranten in Österreich  



Zurueck   Das Forum für Ausländer & Migranten in Österreich > Auslaender.AT > Beratung Aufenthalt Österreich
Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beitraege Alle Foren als gelesen markieren

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 12-19-2005, 22:04
simon
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard Daueraufenthalt

hi,Helpinghands,
ich habe eine Frage über NAG,und zwar familienangehörige mit Daueraufenthalt,seit Okt.2000bin ich Student in Ö,seit Feb.2004 habe ich mit meiner Frau österreicherin verheiratet,muß man nach 2jahren Ehe oder 5 Jahren Ehe für Aufenthaltstitel Familienangehörige mit Daueraufenthalt beantragen??
mfg
simon
Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ und Angehörige von Österreichern
§ 51. (1) Drittstaatsangehörigen, die Familienangehörige von Österreichern sind, ist ein Aufenthalts-titel „Familienangehöriger“ zu erteilen, wenn sie die Voraussetzungen des 1. Teiles erfüllen. Dieser Auf-enthaltstitel ist bei Vorliegen der Voraussetzungen des 1. Teiles einmal um den Zeitraum von zwölf Mo-naten, danach jeweils um 24 Monate zu verlängern.
Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ mit Daueraufenthalt
§ 53. (1) Familienangehörigen von Österreichern, die bereits fünf Jahre ununterbrochen zur Nieder-lassung berechtigt waren, ist ein Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ mit Daueraufenthalt zu erteilen, wenn sie
1. die Voraussetzungen des 1. Teiles erfüllen,
2. die Integrationsvereinbarung erfüllt haben und
3. im Fall des Ehegatten seit mindestens zwei Jahren mit dem Österreicher verheiratet sind.
(2) Abs. 1 gilt auch für Familienangehörige von EWR-Bürgern und Schweizer Bürgern, sofern diese in Österreich dauernd wohnhaft sind und ihnen das Recht auf Freizügigkeit nicht zukommt.
Mit Zitat antworten



  #2  
Alt 12-27-2005, 14:14
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard

Zur Daueraufenthaltskarte nach dem neuen Fremdenrecht kommt man erst wenn man 5 Jahre in Ö eine Niederlassungsbewilligung hatte.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 01-04-2006, 14:05
Alexa
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard

"zur Niederlassung berechtigt" - heißt es dass man eine Niederlassungsbewilligung hat oder reicht auch ein Aufenthaltserlaubnis?

Ich habe 2003-2004 eine NB mit Anmerkung "vom AuslBG ausg. unselbst. Erwerb., §19 Abs. 2 Z 3 Fr.G." gehabt, das heißt ich war als AIESEC Praktikantin beschäftigt und keine Beschäftigungsbewilligung gebraucht. Zählt die Zeit mit solcher NB auch zu den 5 Jahren?
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 01-04-2006, 15:21
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard

Aufenthaltserlaubnis reicht nicht, es muss eine Niederlassungsbewilligung sein.
Wie dann in der Behördenpraxis damit umgegangen wird ist noch nicht klar, möglicherweise sieht die Behörde dies nicht so streng oder rechnet auch Zeiten mit AE ein. Diesbezüglich müssen wir leider erst die Entwicklungen der nächsten Wochen / Monate abwarten.
Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beitraege zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhaenge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beitraege zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus

Auslaender.at @ Facebook
Werbung
Auslaender.at Archiv Nach oben
© Ausländer & Migranten Magazin in Osterreich 2000 | 2012. All rights reserved. Das Network: Auslaender.at/.de/.info/.net | Ausländerin.at | Fremde.at | Migranten.at | Flüchtlinge.at
Webhosting by 1domain.at | Ausländer in Deutschland - Das Magazin
Koorperationspartner | Impressum | Veranstaltung eintragen | Sprachschule eintragen | auslaender.at weiterempfehlen

Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.0