
12-19-2005, 22:04
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Daueraufenthalt
hi,Helpinghands,
ich habe eine Frage über NAG,und zwar familienangehörige mit Daueraufenthalt,seit Okt.2000bin ich Student in Ö,seit Feb.2004 habe ich mit meiner Frau österreicherin verheiratet,muß man nach 2jahren Ehe oder 5 Jahren Ehe für Aufenthaltstitel Familienangehörige mit Daueraufenthalt beantragen??
mfg
simon
Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ und Angehörige von Österreichern
§ 51. (1) Drittstaatsangehörigen, die Familienangehörige von Österreichern sind, ist ein Aufenthalts-titel „Familienangehöriger“ zu erteilen, wenn sie die Voraussetzungen des 1. Teiles erfüllen. Dieser Auf-enthaltstitel ist bei Vorliegen der Voraussetzungen des 1. Teiles einmal um den Zeitraum von zwölf Mo-naten, danach jeweils um 24 Monate zu verlängern.
Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ mit Daueraufenthalt
§ 53. (1) Familienangehörigen von Österreichern, die bereits fünf Jahre ununterbrochen zur Nieder-lassung berechtigt waren, ist ein Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ mit Daueraufenthalt zu erteilen, wenn sie
1. die Voraussetzungen des 1. Teiles erfüllen,
2. die Integrationsvereinbarung erfüllt haben und
3. im Fall des Ehegatten seit mindestens zwei Jahren mit dem Österreicher verheiratet sind.
(2) Abs. 1 gilt auch für Familienangehörige von EWR-Bürgern und Schweizer Bürgern, sofern diese in Österreich dauernd wohnhaft sind und ihnen das Recht auf Freizügigkeit nicht zukommt.
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