
01-16-2006, 15:52
|
|
|
Der Antrag hat nach der Heirat zu erfolgen. Da mit der MA20 eine neue Behörde zuständig ist und ich noch keine Erfahrungswerte habe, wielange die zur Bearbeitung brauchen, kann ich keine Einschätzung, bezüglich der Dauer der Bearbeitung, abgeben. Jedoch ist die MA20 sehr bemüht die Anträge schnell abzuwickeln.
Bei der Bewilligung sehe ich ein Problem bezüglich des Unterhaltes, da Sie nur Studentin sind.
Des weiteren ist die Ausreise aus der Türkei möglicherweise auch ein Problem. Z.b.: gibt es immer wieder Probleme wenn der Wehrdienst noch nicht abgeleistet wurde.
Somit kann ich leider nicht mit Sicherheit sagen, dass alles gut geht.
|