
01-30-2006, 19:24
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Die Vertretungsbehörde ist nur mehr "Postkasten": die Entscheidung fällt bei der zuständigen Behörde in Österreich, die die Botschaft dann informiert und ein Einreisevisum ausstellen läßt. Der tatsächliche Aufenthaltstitel wird danach in Österreich erteilt.
Bis auf das andere Verfahren ändert sich nicht sehr viel, es sollen die neuen Aufenthaltstitel in Kartenformat nun nicht mehr um die halbe Welt gesandt werden.
Grüsse,
Peter
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