
01-30-2006, 19:29
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Leider gibt es die Möglichkeit der Familienzusammenführung nur für tatsächlich verheiratete Ehegatten. Davor müßte Ihr zukünftiger Ehemann einen eigenständigen Aufenthaltstitel erwerben, was nur möglich ist, wenn er
a) die Kriterien einer Schlüsselkraft erfüllt (besondere Qualifikationen, Monatesinkommen 2.200 EUR), oder
b) eine Arbeitsbewilligung als sog. Saisonnier erhält, womit er 12 Monate pro Periode von 14 Monaten in Österreich Leben und Arbeiten kann. Und diese Quotenplätze sind sehr gefragt, also auch nicht leicht zu bekommen.
Grüsse,
Peter
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