
02-23-2006, 14:47
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Bitte um Hilfe
Hallo!
Kann ich Probleme bekommen wenn ich seit der Scheidung (2,5 Jahre her) meinen Aufenthaltstitel der als "Lebensgemeinschaft" ausgestellt wurde nicht neu beantragt habe. Ich war über 5 Jahre verheiratet.
Beim einem Antrag ist es so daß man den Unterhalt nachweisen muß, genauso wie einen gültigen Mietvertrag.
Ich habe mich in der letzten Zeit bei einem sehr Freund niedergelassen und haben nicht einen Mietvertrag sondern wir helfen uns gegenseitig (ich zahle keine Miete dafür aber kaufe ich das notwendige für die Wohnung). Kann man so eine Situation rechtfertigen beim Antrag. Unterhalt ist keine Frage ich arbeite und bekomme genug Geld mit dem ich auch die Alimente Monat für Monat bezahlen tue?
Danke für die Hilfe
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