Das Forum für Ausländer & Migranten in Österreich  



Zurueck   Das Forum für Ausländer & Migranten in Österreich > Auslaender.AT > Beratung Studenten
Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beitraege Alle Foren als gelesen markieren

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 03-24-2005, 15:28
green day
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard Legaler Aufenthalt heisst auch Arbeitserlaubnis?!

Laut den heutigen KURIER - Donnerstag, 24 Maerz 2005 - Seite 2:


"Jede Person, die legal in Oesterreich lebt, soll nach dem neuen Niederlassungs und Aufenthaltsrecht auch hier arbeiten duerfen."

-"Eine entsprechende Aenderung des Gesetzestextes ist gestern in Begutachtung gegangen, ebenso wie eine Novellierung des Integrationsvertrages."

Das trifft uns auch, oder??

Danke
Mit Zitat antworten



  #2  
Alt 03-24-2005, 16:13
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard

ich habe leider noch keine Informationen,
aber ich poste mal den ganzen Artikel hier jetzt


[url]http://www.kurier.at/oesterreich/932541.php[/url]


Wer legal hier lebt, darf auch arbeiten


Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung in Österreich werden harmonisiert. Das sieht das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz vor, das am Mittwoch in Begutachtung geht. Das bedeutet, dass künftig jede Person, die legal in Österreich lebt (Ausnahme: Asylwerber) hier auch arbeiten darf. Ebenfalls in der Gesetzesnovelle enthalten ist der Integrationsvertrag, bei dem sich die Kosten für Zuwanderer durch die längeren Deutschkurse mindestens verdreifachen dürften. Innenministerin Liese Prokop (VP) sieht die Novelle als wichtigen Schritt für die Integration von Zuwanderern.

Profitieren werden nach Angaben Prokops pro Jahr maximal 2.500 Personen. Sie werden als Familienangehörige von bereits im Land arbeitenden Ausländern die Möglichkeit haben, nach zwölf Monaten ebenfalls um eine Beschäftigungsbewilligung anzusuchen. Voraussetzung: Sie müssen einen Arbeitgeber finden und alle Bedingungen des Ausländerbeschäftigungsrechtes erfüllen.

Ausnahmen

Grundsätzlich wird die Zahl der "Aufenthaltszwecke und -arten" von 34 auf 19 reduziert. Die bedeutendste Änderung dabei ist, dass künftig mit einer Ausnahme jeder Aufenthaltstitel auch mit dem Recht auf Ausübung einer Beschäftigung verbunden ist. Ausgenommen sind Personen, die gar nicht hier arbeiten wollen - etwa Privatiers in der Pension, oder Ehepartner ausländischen Studenten. Auf Asylwerber treffen die Bestimmungen des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes überhaupt nicht zu, da deren Aufenthaltsstatus im Asylrecht geregelt wird. Deshalb müssen Flüchtlinge beispielsweise auch die "Integrationsvereinbarung" nicht erfüllen.

Im Detail bedeutet die "Harmonisierung" eine Abstimmung der entsprechenden Verwaltungs-Verfahren aufeinander. Niederlassungsbehörden und Arbeitsmarktservice sollen bei der Vergabe von Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen künftig die entsprechenden Fristen abgleichen: Wer beispielsweise eine Aufenthaltsgenehmigung für sechs Monate erhält, dessen Arbeitsbewilligung soll ebenfalls für sechs Monate laufen (und nicht länger oder kürzer).

Ende der Begutachtungsfrist ist am 22. April.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 03-29-2005, 10:01
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard

Den gesamten Gesetzesentwurf gibts hier: [url]http://www.bmi.gv.at/begutachtungen/[/url]

Die neuen Entwürfe für das NAG und das FPG, die ab nächstem Jahr in Kraft treten sollen, bringen allerdings leider nur in sehr vereinzelten Teilbereichen einige wenige Verbesserungen. Der Rest besteht größtenteils aus neuen schikanen. Dass ab nächstem Jahr "jeder" so viel arbeiten können wird, wie er will, ist allerdings eher ein Märchen. Da der neue Entwurf zum Ausländerbeschäftigungsgesetz noch nicht in begutachtung ist, ist das ganze aber leider noch unvollständig. Sobald alles fix ist, werden wir infos über die wichtigsten Neurungen ausschicken.

mfg

michi, hh
Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beitraege zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhaenge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beitraege zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus

Auslaender.at @ Facebook
Werbung
Auslaender.at Archiv Nach oben
© Ausländer & Migranten Magazin in Osterreich 2000 | 2012. All rights reserved. Das Network: Auslaender.at/.de/.info/.net | Ausländerin.at | Fremde.at | Migranten.at | Flüchtlinge.at
Webhosting by 1domain.at | Ausländer in Deutschland - Das Magazin
Koorperationspartner | Impressum | Veranstaltung eintragen | Sprachschule eintragen | auslaender.at weiterempfehlen

Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.0