Zu beiden anfragen:
Wer keine entsprechenden Deutschkenntnisse nachweisen kann, muss, bevor er an einer öst. Universität als ordentl. Student zugelassen wird, ohnehin einen Deutschkurs im Rahmen des Vorstudienlehrgangs (ttp://www.vwu.at/) machen. Erst nach Abschluss mit
Prüfung kann er dem ord. Studium nachgehen.
Allerdings: Die Absolvierung eines Deutschkurses alleine ist noch kein Grund für einen Aufenthaltstitel. Man müsste sich zuerst an die uni zulassen, dafür sind in der Regel eine
Prüfung vergleichbar mit unserer Matura nötig sowie ein Studienplatznachweis.
Ghana * General Certificate of Education o-level + a-level
* School Certificate + Higher School Certificate
* Senior Secondary School Certificate
* Diploma Studienplatznachweis