Das Forum für Ausländer & Migranten in Österreich  



Zurueck   Das Forum für Ausländer & Migranten in Österreich > Auslaender.AT > Beratung Studenten
Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beitraege Alle Foren als gelesen markieren

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 05-18-2005, 20:35
nIcKnAmE
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard Au Pair Visum => Studium Visum nur von Heimat beantragbar

Arbeite hier seit gut 8 Monaten als Kindermädchen und habe ein Au Pair Visum, welches leider Anfang September abläuft!

Da ich mich in Österreich fortbilden will, habe ich mich hier für das WinterStudium welches im Oktober anfängt angemeldet - warte momentan auf die Studienzulassung!

Doch gestern war ich zufällig bei der Fremdenpolizei, und dort sagten sie mir plötzlich, dass ich das Studienvisum NUR VON MEINER HEIMAT sprich Asien - Kirgistan ansuchen kann, solle also ca. 8000km nach Hause fliegen und bei der Botschaft die mir mitgegebenen Formulare abgeben, obwohl ich momentan in Österreich lebe, kann es das sein??? das wir schon so tief gesunken sind, da es sogar in Deutschland möglich ist, einfach das Au Pair Visum auf Studentenvisum zu verlängern!

Gibt es denn wirklich keine andere Möglichkeit als nur nach hause zu fliegen (was sowieso zu viel Geld kosten würde) um das StudentenVisum bei der Botschaft in Kirgistan anzusuchen, schließlich ist es bis Anfang September wo mein Visum abläuft auch zeitlich nicht mehr lang, geht sich das überhaupt aus?

Hoffe es kann mir jemand weiterhelfen bzw. einen Rat geben, bin schon verzweifelt!

LG Gulsada
Mit Zitat antworten



  #2  
Alt 05-19-2005, 11:43
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard

Die Auskunft der Fremdenpolizei ist grundsätzlich leider richtig. Falls Sie im Rahmen einer Aufenthaltserlaubnis, die durch eine österreichische Botschaft erteilt wurde, in Ö sind, können Sie im inland nur jeweils auf die selbe Aufenthaltserlaubnis verlängern und nicht wechseln.

Die AE student wäre also wieder ein Erstantrag und der muss prinzipiell aus einem staat kommen, wo der betreffende auch einen Wohnsitz hat. Die Antragsbearbeitung ist dann im Ausland abzuwarten.

Persönlich habe ich zwar gesehen, dass die fremdnepolizei da manchmal schon eine Ausnahme gemacht hat, verpflichtet ist sie aber leider nicht dazu.

Es gäbe also folgende Möglichkeiten:

a) Auslandsantrag aus Ihrem heimtland oder einem Land, in dem Sie einen Wohnsitz haben.

b) Einfach trotz des Erfordernisses der Auslandsantragstellung im Iland einen Verlängerungsnatrag auf AE Ausbildung stellen. Solange der Antrag bearbeitet wird, halten Sie sich rechtmäßig im Bundesgebiet auf, sofern der Verlängferungsnatrag vor Ablauf des letzten Titels gestellt wurde. sofern eine ablehnung/Ausweisung kommt, kann man dagegen berufen. Auch in diesem Fall wird aber letztendlich wohl die Ausreise nicht erspart bleiben.

c) Das Außenministerium hat die Möglichkeit, eine andere öst. Botschaft mit der zuständigkeit zu beauftragen. Ich könnte versuchen, das beim Außenministerium zu erreichen, versprechen kann ich aber natürlich nix. dzu müssten Sie aber zuerst bei mir vorbeikommen, damit ich mir Ihre Daten kopiere. Eine Problematik wäre in diesem fall wohl auch, ob sie zb in die slowakei überhaupt ohne Visum einreisen könnnten, um dort Ihre Aufenthaltserlaubnis abzuholen.

mfg

Michi, hh

Kontakt: helping hands 013108880 10, [email]info@helphand.org[/email]
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 05-19-2005, 18:37
nIcKnAmE
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard

Danke für die kompetente und schnelle Auskunft, all solche Informationen bekam man nicht bei der Fremdenpolizei, dort wird man anscheinend nur mehr mit "Ausreisen"abgespeist!

Werde folgendes probieren "Auslandsantrag aus Ihrem heimtland oder einem Land, in dem Sie einen Wohnsitz haben",

1) habe ich das jetzt so richtig verstanden, da ich ja hier in Wien gemeldet bin, ist damit verbunden in Wien auch mein Wohnsitz, und kann dem nach in Wien einen Auslandsantrag stellen?

2) Ist mit Auslandsantrag dieses Formular gemeint, welches ich bei der Fremdenpolizei bekommen habe mit dem Titel "Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis"?

Weiters habe ich meinen Zulassungsbescheid von der Universität auch noch nicht erhalten, ist das egal?

Da ich noch einige Fragen habe, könnte ich am besten persönlich gleich kommenden Montag ab 10 Uhr bei Euch in der Taubstummengasse in 4ten Bezirk vorbeikommen?

Mit besten Dank
Gulsada!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 05-19-2005, 18:55
nIcKnAmE
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard

Habe vergessen noch folgendes zu Fragen, ist es überhaupt in so einer kurzen Zeit bis Ende August überhaupt noch möglich? Oder ist es aus längerer Erfahrung Ihrerseits eher hoffungslos?
Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beitraege zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhaenge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beitraege zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus

Auslaender.at @ Facebook
Werbung
Auslaender.at Archiv Nach oben
© Ausländer & Migranten Magazin in Osterreich 2000 | 2012. All rights reserved. Das Network: Auslaender.at/.de/.info/.net | Ausländerin.at | Fremde.at | Migranten.at | Flüchtlinge.at
Webhosting by 1domain.at | Ausländer in Deutschland - Das Magazin
Koorperationspartner | Impressum | Veranstaltung eintragen | Sprachschule eintragen | auslaender.at weiterempfehlen

Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.0