
05-19-2005, 11:43
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Die Auskunft der Fremdenpolizei ist grundsätzlich leider richtig. Falls Sie im Rahmen einer Aufenthaltserlaubnis, die durch eine österreichische Botschaft erteilt wurde, in Ö sind, können Sie im inland nur jeweils auf die selbe Aufenthaltserlaubnis verlängern und nicht wechseln.
Die AE student wäre also wieder ein Erstantrag und der muss prinzipiell aus einem staat kommen, wo der betreffende auch einen Wohnsitz hat. Die Antragsbearbeitung ist dann im Ausland abzuwarten.
Persönlich habe ich zwar gesehen, dass die fremdnepolizei da manchmal schon eine Ausnahme gemacht hat, verpflichtet ist sie aber leider nicht dazu.
Es gäbe also folgende Möglichkeiten:
a) Auslandsantrag aus Ihrem heimtland oder einem Land, in dem Sie einen Wohnsitz haben.
b) Einfach trotz des Erfordernisses der Auslandsantragstellung im Iland einen Verlängerungsnatrag auf AE Ausbildung stellen. Solange der Antrag bearbeitet wird, halten Sie sich rechtmäßig im Bundesgebiet auf, sofern der Verlängferungsnatrag vor Ablauf des letzten Titels gestellt wurde. sofern eine ablehnung/Ausweisung kommt, kann man dagegen berufen. Auch in diesem Fall wird aber letztendlich wohl die Ausreise nicht erspart bleiben.
c) Das Außenministerium hat die Möglichkeit, eine andere öst. Botschaft mit der zuständigkeit zu beauftragen. Ich könnte versuchen, das beim Außenministerium zu erreichen, versprechen kann ich aber natürlich nix. dzu müssten Sie aber zuerst bei mir vorbeikommen, damit ich mir Ihre Daten kopiere. Eine Problematik wäre in diesem fall wohl auch, ob sie zb in die slowakei überhaupt ohne Visum einreisen könnnten, um dort Ihre Aufenthaltserlaubnis abzuholen.
mfg
Michi, hh
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