
08-22-2005, 10:10
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Hi,
Gibt es für Deine arbeit eine Beschäftigungsbewilligung oder arbeitest du auf Werkvertragsbasis ? Falls mit Bewilligung, gilt die verdiensthöhe, für die bewilligt wurde, die darf dann auch in den Ferien nicht überschritten werden. Wenn Du auf Werkvertragsbasis tätig bist, gilt diese strenge verdienstgrenze nicht.
Fürs Praktikum ist nötig, dass ein solches im studienplan vorgeschrieben ist. Wenn das so ist, muss man es nur beim aMS anzeigen, eine Bewilligung ist nicht nötig. Du kannst es dann auch neben Deinem geringfügigen job machen.
Sofern Du noch eine Aufenthaltserlaubnis als Student brauchst ( oder bist Du aus den neuen EU-Staaten), ist weiters zu beachten, dass Du bei der Verlängerung nachweisen wirst müssen, dass Du noch aus einer anderen Quelle als Eigenerwerb Geld erhältst.
mfg
Michi, hh
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