
09-27-2005, 11:02
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Also danke schon einmal für den Link obwohl ich da zwar nur rechtliche Sachen gefunden habe aber keinen wirklichen Vertrag, dafür hab ich bei der WKO einen gefunden und wollte fragen ob man den einsetzen kann ?
Tut mir leid dass ich so viele Umstände mache aber dadurch dass jetzt bald eine Aufenthaltsverlängerung ins Haus steht möchte ich wirklich dass es passt.
Schönen Tag noch und danke schon jetzt fürs kontrollieren
MFG
JASO
W E R K V E R T R A G
zwischen,
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Firma:
.................................................. .................................................. ...................
(Im folgenden kurz Auftraggeber genannt!)
und
Herrn/Frau/Firma:
.................................................. .................................................. .....
(Im folgenden kurz Auftragnehmer genannt!)
wird nachstehender
W E R K V E R T R A G
abgeschlossen.
1.) Der Auftragnehmer wird für den nachfolgend angeführten Zeitraum:
.................................................. ..... mit nachstehend genannten Tätigkeiten:
.................................................. .................................................. ..........
............ betraut. Der Auftragnehmer ist hinsichtlich der sonstigen Verwertung seiner
Arbeitskraft in selbständiger oder unselbständiger Form nicht gebunden, sofern hierdurch
keine Interessenkollision mit der vertragsgegenständlichen Tätigkeit eintritt.
2.) Der Auftragnehmer ist in Bezug auf die vertragsgegenständliche Tätigkeit weder an eine
bestimmte Arbeitszeit, noch an einen bestimmten Arbeitsort gebunden.
3.) Für seine vertragsgegenständlichen Tätigkeiten erhält der Auftragnehmer ein sofort
(Innerhalb von 3 Tagen - netto Kassa fällig!), nach Rechnungsstellung an den
Auftraggeber, zahlbares Honorar.
O das sich nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden richtet,
O nachfolgend angeführtes Pauschalhonorar von ...........¤uro),
***Kann mir hier auch Studenweise etwas angeben oder fällt dass dann schon wieder in eine andere Art von Vertrag?***
zuzüglich 20 % Umsatzsteuer.
4.) Im Zuge der vertragsgegenständlichen Tätigkeiten etwa anfallende Bar-Auslagen, Spesen,
(Reisespesen, etc.), werden ebenfalls gegen Rechnungsstellung des Auftragnehmers,
erstattet.
5.) Alle Beträge werden auf ein vom Auftragnehmer bekannt zu gebendes Konto bei einem
inländischen Kreditinstitut überwiesen.
6.) Da es sich beim vorliegenden Vertrag um einen Werkvertrag handelt, erfolgt weder ein
Abzug von Lohnsteuer noch eine Anmeldung zur Sozialversicherung. Der Auftragnehmer
nimmt zur Kenntnis, dass er die, auf sein aus der vertragsgegenständlichen Tätigkeit
resultierendes Einkommen, entfallenden Steuern und Abgaben, selbst zu entrichten hat.
- 3 -
7.) Der vorliegende Vertrag kann von beiden Vertragsteilen O jederzeit/O unter Einhaltung
der nachfolgend angeführten Kündigungsfrist: ....................................., ohne
Angabe von Gründen, schriftlich gelöst werden.
8.) Abänderungen des vorliegenden Vertrages sind nur in Schriftform zulässig.
...............................................
(Ausstellungs-Ort * Datum)
............................................. .........................................
(Firmenstempel * Unterschrift) (Firmenstempel * Unterschrift)
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